a.o. Mitglieder:

Außerordentliche Mitglieder können u.a. sein:

  • ausländische Gesellschaften, die dem österreichischen Dachverband entsprechen;
  • den bilateralen Freundschaftsgesellschaften äquivalente institutionalisierte Zusammenschlüsse von in Österreich lebenden Ausländern;
  • multilaterale regionalspezifische Gesellschaften;
  • Medienpartner